FAQ - einfach-schnell-verkaufen.de

Auf einfach-schnell-verkaufen.de können Sie Ihre Immobilie direkt und diskret an einen professionellen Käufer verkaufen –
ohne öffentliche Vermarktung, ohne Besichtigungstourismus und ohne lange Finanzierungsunsicherheiten.
Ihr Ansprechpartner ist Alexander Friedrich.

Was bedeutet Direktverkauf an einfach-schnell-verkaufen.de – und worin liegt der Unterschied zum Maklerverkauf?

Beim Direktverkauf wird Ihre Immobilie nicht öffentlich am Markt beworben (Portale, Exposé, viele Einzelbesichtigungen), sondern gezielt Investoren bzw. Immobiliengesellschaften vorgestellt, die aktiv passende Objekte als Kapitalanage für ihr Portfolio suchen.

einfach-schnell-verkaufen.de fungiert dabei als Schnittstelle: Wir nehmen Ihr Angebot auf, strukturieren die Angaben, stellen – soweit vorhanden – die relevanten Unterlagen zusammen, prüfen die Plausibilität und bereiten das Objekt professionell zur Vorstellung im Käufernetzwerk auf.

Der zentrale Unterschied zum Maklerverkauf:

  • Maklerverkauf: breite Vermarktung am Markt, hoher Zeitaufwand, viele Besichtigungen, langwierige Verhandlungen, Finanzierungsvorbehalte.
  • Direktverkauf/Investorenansprache: fokussierte Ansprache geprüfter Ankäufer, planbarere Abläufe, Entfall von Besichtigungsterminen, diskrete und schnelle Abwicklung.

Wer steht hinter einfach-schnell-verkaufen.de?

einfach-schnell-verkaufen.de ist ein Portal, das von Alexander Friedrich entwickelt wurde. Herr Friedrich ist seit 1994 in verschiedenen Positionen in der Immobilienbranche tätig und hat den Bedarf nach einer schnellen, unkomplizierten Alternative zur klassischen Vermarktung erkannt – insbesondere für Eigentümer, die Wert auf Tempo, Planbarkeit und Diskretion legen.

Wie läuft der Verkauf ab – vom Erstkontakt bis zur Zahlung des Kaufpreises?

1) Online-Anfrage

Sie übermitteln die Eckdaten, z. B. Lage/Adresse, Objektart, Wohn-/Nutzfläche, Grundstücksgröße sowie die postalische Anschrift. Optional können Sie Dokumente und Bilder hochladen.

2) Kontaktaufnahme & Vorprüfung

Wir melden uns werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Zunächst prüfen wir die Eckdaten. Anschließend bitten wir – je nach Objekt – um weitere Informationen/Unterlagen. Häufig erhalten Sie innerhalb weniger Werktage eine indikative Einschätzung sowie die Rückmeldung, ob das Objekt grundsätzlich zum Ankaufsprofil der gelisteten Investoren passt.

Wichtig: Zu Ihrer Sicherheit können Sie den Prozess bis zur notariellen Beurkundung jederzeit kostenfrei abbrechen.

Welche Unterlagen werden benötigt – und was, wenn mir etwas fehlt?

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und belastbarer kann ein Angebot erstellt werden. Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, ist das in vielen Fällen kein Ausschlusskriterium – wir sagen Ihnen, was zwingend erforderlich ist und was nachgereicht werden kann.

Bei ETW: Reihenfolge der Einträge ändern.

Wirtschaftsplan/Hausgeld, letzte Jahresabrechnung, Höhe der Instandhaltungsrücklage, Verwalterauskunft

Bei Vermietet / Mehrfamilienhaus Reihenfolge/Punkte anpassen:

Mietenübersicht (IST), Mietverträge, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Informationen über leerstehende Einheiten

Kann ich trotz laufender Finanzierung, Vermietung, Erbfall oder Trennung verkaufen?

Trennung/Scheidung:

Ja, sofern beide Parteien dem Kaufvertrag zustimmen und in Anwesenheit des Notars unterschreiben (bzw. wirksam vertreten sind).

Wie lange ist ein Kaufangebot gültig?

Ein Kaufangebot ist in der Regel 8 Wochen gültig. Ändern sich wesentliche Grundlagen (z. B. neue Unterlagen, veränderte Mietsituation, neu bekannt gewordene Schäden), kann eine Anpassung erforderlich werden.

Kann ich einen Notar vorschlagen oder selbst wählen?

Ja. Grundsätzlich bestimmen Käufer und Verkäufer den Notar einvernehmlich. Häufig unterbreitet die Käuferseite einen Vorschlag, da sie den Vollzug organisatorisch koordiniert – ein eigener Vorschlag des Verkäufers ist jedoch möglich.

Wie läuft die Übergabe ab – und ab wann gehen Nutzen und Lasten über?

Im Kaufvertrag wird ein Stichtag geregelt, ab dem Nutzen und Lasten (z. B. Mieten, Betriebskosten, Verkehrssicherung, Versicherungen) auf den Käufer übergehen. Die Übergabe erfolgt in der Regel nach Zahlung des Kaufpreises und wird üblicherweise in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.

Wie schnell geht das – wann bekomme ich ein Angebot und wann ist der Verkauf abgeschlossen?

  • Eine erste Einschätzung ist oft kurzfristig möglich, sobald Basisdaten vorliegen.
  • Ein finales Angebot setzt Besichtigung und Prüfung der relevanten Unterlagen voraus.
  • Die Beurkundung kann – je nach Notartermin und Unterlagen – häufig innerhalb weniger Wochen erfolgen. Beachten Sie: Bei Verbraucherbeteiligung ist regelmäßig ein Vertragsentwurf mit zweiwöchiger Vorlaufzeit vorgesehen.

Bin ich verpflichtet zu verkaufen – und kann ich euer Angebot ablehnen?

Nein. Mit Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtung ein. Prüfung, erste Einschätzung und ein Kaufangebot sind für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag über eine Immobilie entsteht in Deutschland in der Regel erst durch notarielle Beurkundung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie den Prozess jederzeit beenden oder ein Angebot ablehnen.

Welche Kosten entstehen für mich – und wer zahlt Notar und Grundbuch?

Üblicherweise trägt die Käuferseite die Notar- und Grundbuchkosten für Kaufvertrag/Vollzug und Eigentumsumschreibung – das wird im Kaufvertrag geregelt. Typische Verkäuferkosten können dennoch anfallen, insbesondere:

  • Kosten der Löschung einer eigenen Grundschuld (Notar/Grundbuch),
  • bankseitige Kosten wie Vorfälligkeitsentschädigung bei laufender Finanzierung.

Wir weisen Sie frühzeitig darauf hin, falls in Ihrem Fall voraussichtlich Kosten anfallen.

Ist das seriös und sicher – wie läuft die Zahlung ab?

Ein Immobilienverkauf in Deutschland erfolgt grundsätzlich notariell. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, erklärt die Regelungen und sorgt für einen rechtssicheren Ablauf. Die Kaufpreiszahlung erfolgt erst, wenn die vertraglichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind (z. B. Vormerkung, Lastenfreistellung).

Zudem gelten Identifizierungs- und Dokumentationspflichten nach dem Geldwäschegesetz; es ist normal, dass Notar und/oder Beteiligte hierfür Unterlagen anfordern.

Kann ich trotz laufender Finanzierung, Vermietung, Erbfall oder Trennung verkaufen?

In den meisten Fällen: ja.

  • Laufende Finanzierung/Grundschuld: wird im Rahmen des Verkaufs abgelöst oder geregelt (Lastenfreistellung).
  • Vermietung: Der Verkauf hat grundsätzlich keinen Einfluss auf bestehende Mietverträge. Wir prüfen Vertragsinhalte und Zahlungsströme.
  • Erbfall: Entscheidend ist die Nachweisbarkeit der Erbenstellung (z. B. Erbschein oder eröffnetes Testament) und die Verfügungsberechtigung.
  • Trennung/Scheidung: Wichtig ist eine klare Eigentümer- und Unterschriftslage bzw. eine rechtssichere Regelung.

Wir erläutern Ihnen die notwendigen Schritte, damit der Verkauf rechtssicher zustande kommt.

Kann ich diskret verkaufen – und was passiert mit meinen Daten?

Ja. Der Ankaufsprozess ist für Dritte nicht sichtbar. Die Immobilie wird nicht öffentlich beworben; Besichtigungen werden abgestimmt und diskret organisiert.

Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und – bei Fortsetzung – zur Abwicklung des Verkaufs (z. B. Kommunikation, Objektprüfung, Notarabwicklung). Details zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie für Prüfung/Abwicklung erforderlich ist (z. B. Notar; ggf. Dienstleister als Auftragsverarbeiter).

Wie kann ich einfach-schnell-verkaufen.de kontaktieren?

Postalisch: einfach-schnell-verkaufen.de, Alexander Friedrich, Wallstraße 25, 10179 Berlin
E-Mail: info@einfach-schnell-verkaufen.de
Telefon: 0160 303 87 78
Hinweis: Bitte beachten Sie auch Impressum und Datenschutzerklärung.

Wie lange ist ein Kaufangebot gültig?

Die Gültigkeit hängt von Objekt, Datenstand und Marktsituation ab. Wir nennen die Angebotsgültigkeit transparent im Angebot. Wenn sich wesentliche Grundlagen ändern (z. B. neue Unterlagen, geänderte Vermietung, neue Schäden), kann eine Anpassung erforderlich sein.

Kann ich einen Notar vorschlagen oder selbst wählen?

Ja. Grundsätzlich können Käufer und Verkäufer den Notar einvernehmlich bestimmen. Häufig macht die Käuferseite einen Vorschlag, weil sie den Vollzug organisiert – entscheidend ist aber, dass beide Seiten damit einverstanden sind.

Was ist, wenn mehrere Eigentümer beteiligt sind (Erbengemeinschaft, Miteigentum, Gesellschaft)?

Dann müssen alle verfügungsberechtigten Personen mitwirken bzw. wirksame Vollmachten vorliegen. Wir klären mit Ihnen frühzeitig, wer unterschriftsberechtigt ist und welche Nachweise erforderlich sind.

Wie läuft die Übergabe ab – und ab wann gehen Nutzen und Lasten über?

Im Kaufvertrag wird ein Stichtag geregelt, ab dem Nutzen und Lasten (z. B. Mieten, Betriebskosten, Verkehrssicherung, Versicherungen) auf den Käufer übergehen. Üblich ist eine Übergabe mit (Zählerstände, Schlüssel, Unterlagen, Zustand).

Welche Rechte/Lasten beeinflussen den Preis besonders?

Typische preisrelevante Faktoren sind u. a. Wohnrecht/Nießbrauch, Erbbaurecht, Wegerechte, Baulasten, Denkmalschutz, Altlasten oder komplexe Teilungssituationen. Solche Punkte sind nicht per se ein Ausschluss – sie fließen aber in Risiko, Aufwand und damit in die Bewertung ein.

Muss ich Steuern zahlen (z. B. Spekulationssteuer)?

Das hängt von Ihrer Situation ab (Haltedauer, Eigennutzung, Zeitpunkt, Gewinnermittlung). Bei Verkauf innerhalb bestimmter Fristen kann eine steuerliche Belastung relevant werden. Wir können hierzu allgemeine Hinweise geben, ersetzen aber keine Steuerberatung; im Zweifel empfehlen wir die Abstimmung mit Steuerberater/in.

Kauft ihr auch vermietete Immobilien – und was ist bei Mietrückständen?

Ja, vermietete Objekte sind grundsätzlich möglich. Mietrückstände, Streitigkeiten oder Instandhaltungsthemen sind bewertungsrelevant. Wir benötigen hierzu eine klare Unterlagenlage (Mietverträge, Zahlungsübersicht, Schriftverkehr soweit erforderlich).

Was passiert, wenn Angaben unvollständig oder später anders sind?

Unvollständige Angaben sind häufig und zunächst kein Problem. Für ein belastbares Angebot müssen wesentliche Punkte jedoch plausibel belegbar sein. Wenn sich nach Besichtigung/Unterlagenprüfung relevante Tatsachen ändern (z. B. Flächen, Zustand, Rechte/Lasten), besprechen wir transparent, ob und warum eine Anpassung erforderlich ist.